Menschen mit Behinderung, die zugleich einen hohen Pflegebedarf haben bzw. diesen etwa aufgrund zunehmenden Alters entwickeln, ist der vollumfängliche Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung nach wie vor verwehrt. Diesen Webfehler im Sozialrecht endlich abzuschaffen, werden Behindertenverbände und -akteure auch im Jahr 2024 nicht müde zu fordern. Für das Fachmagazin des BeWo-Planer habe ich das Thema überblicksartig aufbereitet.
Eingliederungshilfe und Pflege: die ungelöste Schnittstelle
von Darren Klingbeil | 3 Dez. 2024 | Allgemein | 0 Kommentare